Drohnenklassen und Gewichtsbeschränkungen
Drohnen werden in der Europäischen Union nach Gewicht, technischen Eigenschaften und C-Klassenkennzeichnung eingeteilt. Die C-Klassen geben an, unter welchen Voraussetzungen eine Drohne betrieben werden darf und welche Anforderungen an die Fernpilotin oder den Fernpiloten gelten.
Die wichtigsten C-Klassen sind:
-
C0: Drohnen mit einer Startmasse von unter 250 g. Sie sind in der Regel für die Unterkategorie A1 vorgesehen.
-
C1: Drohnen mit einer Startmasse von unter 900 g. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in der Unterkategorie A1 betrieben werden.
-
C2: Drohnen mit einer Startmasse von unter 4 kg. Sie sind grundsätzlich für die Unterkategorie A2 vorgesehen und erfordern zusätzliche Sicherheitsabstände sowie eine entsprechende Qualifikation.
-
C3 und C4: Drohnen mit einer Startmasse von unter 25 kg. Sie sind in der Regel in der Unterkategorie A3 zu betreiben und müssen einen ausreichenden Abstand zu unbeteiligten Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
-
C5 und C6: Diese Klassen sind für bestimmte Einsätze in der speziellen Betriebskategorie vorgesehen.
Neben der C-Klasse ist stets die tatsächliche Startmasse entscheidend. Dazu zählen unter anderem Akku, Speicherkarte, Propellerschutz und weiteres angebrachtes Zubehör. Wenn Zubehör oder ein größerer Akku das Gewicht erhöht, können andere Regeln, Abstände, Qualifikations- oder Versicherungspflichten gelten.
Für ältere Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung gelten gesonderte Übergangs- und Bestandsregelungen. Bitte prüfen Sie vor dem Flug anhand des Handbuchs, der Produktkennzeichnung und der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, welche Betriebskategorie und Anforderungen auf Ihre Drohne zutreffen.
Unabhängig von Gewicht und C-Klasse müssen Drohnen stets sicher, verantwortungsvoll und unter Beachtung der geltenden Datenschutz-, Luftverkehrs- und örtlichen Vorschriften betrieben werden.