Drohnenregeln in Deutschland

Der Betrieb von Drohnen in Deutschland unterliegt den geltenden EU-Drohnenvorschriften sowie ergänzenden deutschen Bestimmungen. Vor jedem Flug ist die Fernpilotin bzw. der Fernpilot dafür verantwortlich, sich über die aktuell geltenden Regeln, örtlichen Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen zu informieren.

Die meisten Freizeit- und Standardanwendungen fallen in die sogenannte offene Betriebskategorie. In dieser Kategorie gilt grundsätzlich:

  • Die maximale Startmasse der Drohne darf 25 kg nicht überschreiten.

  • Die Drohne muss innerhalb der direkten Sichtweite der Fernpilotin oder des Fernpiloten betrieben werden.

  • Die maximale Flughöhe beträgt in der Regel 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche.

  • Flüge über Menschenansammlungen sind nicht erlaubt.

  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht transportiert oder abgeworfen werden.

  • Die Drohne darf nur betrieben werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an Versicherung, Registrierung und gegebenenfalls Kompetenznachweise erfüllt sind.

  • Bei Nachtflügen können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise ein grünes Blinklicht an der Drohne.

Je nach Gewicht, C-Klassenkennzeichnung, Einsatzort und geplanter Nutzung können weitere Vorschriften gelten. Für besondere Einsätze, die nicht die Voraussetzungen der offenen Kategorie erfüllen, kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Die Regeln können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor jedem Flug die aktuellen Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt.