Geografische Fluggebiete und Flugverbotszonen

rohnen dürfen in Deutschland nicht uneingeschränkt an jedem Ort betrieben werden. Bestimmte Gebiete sind als geografische UAS-Gebiete ausgewiesen und können Flugverbote, Höhenbeschränkungen, Mindestabstände oder eine vorherige Genehmigung vorsehen.

Besondere Vorsicht ist unter anderem in folgenden Bereichen erforderlich:

  • in der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätzen und Kontrollzonen;

  • in der Nähe von Krankenhäusern, Polizei- und Rettungseinsätzen;

  • über oder in der Nähe von Behörden, militärischen Einrichtungen, Industrieanlagen und kritischer Infrastruktur;

  • in Wohngebieten sowie in Bereichen mit vielen Personen;

  • in Natur- und Landschaftsschutzgebieten;

  • bei Veranstaltungen, Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder Menschenansammlungen;

  • in Gebieten mit temporären Einschränkungen, etwa aufgrund von Rettungs-, Polizei- oder Sicherheitsmaßnahmen.

Vor jedem Start müssen Sie die aktuellen geografischen UAS-Gebiete und örtlichen Einschränkungen prüfen. Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers ersetzt keine luftrechtliche Erlaubnis. Ebenso entbindet eine technisch mögliche Flugroute nicht von der Pflicht, die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Aktuelle Informationen und Karten zu UAS-Gebieten finden Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt. Beachten Sie, dass örtliche oder kurzfristige Beschränkungen jederzeit hinzukommen können.

Registrierung, Haftpflichtversicherung und Kompetenznachweis

In Deutschland ist für den Betrieb einer Drohne in vielen Fällen eine Registrierung als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber erforderlich. Dies gilt grundsätzlich, wenn die Drohne:

  • eine Startmasse von 250 g oder mehr hat; oder

  • mit einer Kamera, einem Mikrofon oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können.

Eine Ausnahme kann für Drohnen gelten, die rechtlich als Spielzeug eingestuft sind. Die Registrierung erfolgt über das Luftfahrt-Bundesamt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine elektronische Betreiber-Identifikationsnummer, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung bezieht sich auf die Betreiberin oder den Betreiber, nicht auf jedes einzelne Fluggerät.

Für Drohnen besteht in Deutschland grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer geeigneten Drohnen-Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie vor dem Flug, ob Ihre Versicherung den Betrieb Ihrer Drohne ausdrücklich abdeckt und für den vorgesehenen Einsatzbereich gültig ist.

Abhängig von der Drohnenklasse und der vorgesehenen Betriebskategorie kann zusätzlich ein Qualifikationsnachweis erforderlich sein:

  • Für bestimmte Einsätze in den Unterkategorien A1 und A3 ist ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.

  • Für Flüge in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.

  • Für Einsätze außerhalb der offenen Kategorie können weitere Genehmigungen, Schulungen oder Betriebsbewilligungen notwendig sein.

Die Verantwortung für Registrierung, Versicherung, Qualifikation und die Einhaltung aller Flugregeln liegt bei der Betreiberin bzw. dem Betreiber und der Fernpilotin bzw. dem Fernpiloten.